rum?sche fahne

Firmen- und Filialgründungen in Rumänien

 Alle im restlichen Europa gebräuchlichen Unternhemensformen wie GmbH, KG oder AG kennt man auch in Rumänien. Die GmbH - Societate cu raspundere Limitata, kurz SRL - ist auch in Rumänien die gängigste Form der Unternehmensgründung, zumal für sie lediglich 55 Euro Stammkapital eingebracht werden müssen. Wurde im Vorfeld alles gut vorbereitet, lässt sich die Anmeldung an einem Tag erledigen, danach vergehem im Schnitt noch zwei Wochen bis zur Komplettierung des Vorgangs. Die notwendigen Unterschriften können auch von einem mit eine beglaubigten Vollmacht ausgestattetem Vertreter eingereicht werden.

Die Gründung eines Unternehmens in Rumänien muss notariell beglaubigt sein. In der Regel wird ein deutschsprachiger Notar eingesetzt, der im Land alle nötigen Formalitäten aufsetzt und überprüft. Nicht vergessen werden darf die Eröffnung eines Kontos. Sicher ist es auch möglich, erst einmal mit einem deutschen Konto zu arbeiten. Allerdings wirkt es vertrauenswürdiger, wenn ein rumänisches Konto vorhanden ist, zusätzlich vereinfacht es viele Vorgänge. Außerdem gibt es Kunden, die bei einem Unternehmen mit einem Konto im Ausland gar nicht erst kaufen, weil zusätzliche Gebühren anfallen. Wer marktwirtschaftlich denkt, wird also auch ein Konto in Rumänien eröffnen wollen. Hilfe bekommen Gründungswillige von Beratungsagenturen und Unternehmensberatern, die Mitarbeiter vor Ort haben, die die nötigen Formalitäten regeln können. Zusätzlich ist es empfehlenswert, mit einem Übersetzer seines Vertrauens zusammenzuarbeiten, damit alle wichtigen Prozesse transparent bleiben.

Eine Firmengründung oder die Eröffnung einer Repräsentanz in Rumänien ist für viele Unternehmen attraktiv. Die Lohnkosten sind in Rumänien niedriger als in Mitteleuropa, und auch die Steuerpolitik kann für ausländische Unternehmer Vorteile mit sich bringen. Einkommen und Gewinne werden in Rumänien einheitlich mit 16% besteuert, Gmbhs können optional bis zu einem jährlichen Umsatz von 35000 Euro ohne Mehrwertsteuer (19%) arbeiten. Wer sich in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 6 Monate in Rumänien aufhält, wird mit seinem weltweiten Einkommen dort steuerpflichtig. Die Berücksichtigung im Ausland geleisteter Steuern regelt das Deutsch-Rumämische Doppelbesteuerungsabkommen.

Für grenzübergreifende geschäftliche Aktivitäten internationaler Unternehmen gelten in Rumänien zudem eine Vielzahl von Sonderregelungen, weswegen auf eine Steuerberatung durch international erfahrene Experten nicht verzichtet werden sollte. In der Praxis gestaltet sich die Ausarbeitung rumänischet Steurerklärungen kaum weniger variantenreich als bei einer Steuerberatung Schweiz und sollte genauso gewissenhaft durchgeführt werden wie diese, da die Steuerlast je nach Wahl der rechtlichen Möglichkeiten um bis zu 20 Prozent variieren kann. Ausserdem muss die rumänische Steuererklärung im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens an deutsche Gewinnermittlungsvorschriften angepasst werden.

Eine zusätzliche Option für ausländische Firmen ist die so genannte Repräsentanz, also eine Vertretung der ausländischen Muttergesellschaft in Rumänien. Sie stellt nach rumänischen Recht keine eigenständige Rechtseinheit dar und ihre Einrichtung muss vom Außenministerium genehmigt werden. Sie ist in ihrem Aktionsradius limitiert und darf bei Geschäften darf sie ausschliesslich Kontakt- und Vermittlungsarbeit leisten. Die Einrichtung einer Repräsentanz ist eine interessante Lösung für Firmen, die sich beim Einstieg in den rumämischen Markt zunächst aufs Networking beschränken wollen, dabei aber auf eine eine offizielle Repräsentation nicht verzichten möchten. Die Gebühr zur Unterhaltung einer Repräsentanz beträgt 4000 Euro jährlich.